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Die Vergütung unserer Leistungen

Transparenz und Fairness steht bei uns an erster Stelle.

Die erste Kontaktaufnahme zur Vereinbarung eines Termins ist selbstverständlich kostenfrei.

Mit welchen Kosten Sie bei Beauftragung unsererseits über die Erstberatung hinaus rechnen müssen, erklären wir Ihnen in der Erstberatung.

Für eine individuelle Erstberatung berechne ich ein pauschales Honorar von 350,00 € netto zzgl. 19 % Umsatzsteuer. 

Die Dauer der Beratung – ob kürzer oder etwas länger als eine Stunde – hat darauf keinen Einfluss.

Wenn Sie im Anschluss weitere Leistungen beauftragen (z. B. die Erstellung eines Testaments oder einer Vorsorgevollmacht), erhalten Sie ein verbindliches Pauschalangebot, das auf Ihre individuelle Situation abgestimmt ist.

Außergerichtliche und gerichtliche Vertretungen rechne ich auf Basis eines Stundensatzes von 350,00 € netto zzgl. 19 % Umsatzsteuer ab – mindestens jedoch nach den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), abhängig vom Gegenstandswert und Umfang der Tätigkeit.

Selbstverständlich informiere ich Sie vor Mandatsbeginn transparent über die zu erwartenden Kosten.

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