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Ich berate ausschließlich in ausgewählten Fällen und mit begrenzten Kapazitäten.
Termine sind persönlich in Stuttgart oder ortsunabhängig via Zoom möglich.

Erstberatung – 550 € zzgl. 19 % USt.
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individuelle rechtliche Einordnung
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konkrete Handlungsempfehlungen
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Besprechung Ihrer Fragen
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nächste sinnvolle Schritte
Schriftliche Ersteinschätzung – 850 € zzgl. 19 % USt.
Sie erhalten eine strukturierte schriftliche Einschätzung Ihrer Rechtslage mit konkreten Empfehlungen und einer klaren Grundlage für Ihr weiteres Vorgehen.
Testamentsgestaltung – Pauschalhonorar
Die Gestaltung erfolgt auf Basis eines verbindlichen Pauschalhonorars.
Orientierung:
– Einzeltestament: ab 2.000 € zzgl. 19 % USt.
– Ehegattentestament: ab 3.000 € zzgl. 19 % USt.
Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
Für außergerichtliche und gerichtliche Vertretungen rechne ich grundsätzlich nach Zeitaufwand auf Basis eines Stundensatzes von mindestens 450 € zzgl. 19 % USt. ab. Die Vergütung beträgt jedoch mindestens die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
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