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Verena Finkenberger Beratung Erbrecht Kosten

Ich berate ausschließlich in ausgewählten Fällen und mit begrenzten Kapazitäten.

Termine sind persönlich in Stuttgart oder ortsunabhängig via Zoom möglich.

Erstberatung – 550 € zzgl. 19 % USt.

  • individuelle rechtliche Einordnung

  • konkrete Handlungsempfehlungen

  • Besprechung Ihrer Fragen

  • nächste sinnvolle Schritte

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Schriftliche Ersteinschätzung – 850 € zzgl. 19 % USt.

 

Sie erhalten eine strukturierte schriftliche Einschätzung Ihrer Rechtslage mit konkreten Empfehlungen und einer klaren Grundlage für Ihr weiteres Vorgehen.

Testamentsgestaltung – Pauschalhonorar

Die Gestaltung erfolgt auf Basis eines verbindlichen Pauschalhonorars.

Orientierung:

– Einzeltestament: ab 2.000 € zzgl. 19 % USt.
– Ehegattentestament: ab 3.000 € zzgl. 19 % USt.

Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung

Für außergerichtliche und gerichtliche Vertretungen rechne ich grundsätzlich nach Zeitaufwand auf Basis eines Stundensatzes von mindestens 450 € zzgl. 19 % USt. ab. Die Vergütung beträgt jedoch mindestens die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

© RAin Verena Finkenberger

Fachanwältin für Erbrecht. Gründerin von Erbschaft ohne Streit. Autorin. Speakerin.

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