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Die Vergütung meiner Leistungen

Transparenz ist mir wichtig. Deshalb finden Sie hier klare Orientierung zu meinen Honoraren. Ab 01. Januar 2026 gelten die unten genannten Honorare.

Hinweis: Bereits vereinbarte Mandate werden selbstverständlich zu den bis dahin kommunizierten Konditionen abgerechnet.

Die erste Kontaktaufnahme zur Vereinbarung eines Termins ist selbstverständlich kostenfrei.

Erstberatung – 450 € zzgl. 19 % USt.

Eine Erstberatung umfasst:

  • Vorbereitung anhand der Unterlagen, die Sie mir vorab senden

  • rechtliche Einordnung Ihrer familiären und finanziellen Situation

  • klare Handlungsempfehlungen

  • auf Wunsch: Klärung offener Fragen innerhalb Ihrer Familie

  • bis zu 90 Minuten Gesprächszeit – ohne Zeitdruck

 

Mir ist wichtig, dass Sie in Ruhe ankommen können. Eine Erstberatung gibt Ihnen einen vollständigen Überblick, ob und wie ich Sie weiter unterstützen kann.

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Testamentsgestaltung – individuelle Pauschale

Jede familiäre und vermögensrechtliche Situation ist anders. Deshalb erhalten Sie von mir vor Beginn der Ausarbeitung immer ein verbindliches Pauschalhonorar.

Die Kosten orientieren sich vor allem an Immobilien, Patchwork, Pflichtteilsrisiken, Vermächtnissen, Nießbrauch / Wohnrechten, Schenkungen, Unternehmensvermögen und besonderen familiären Strukturen.

Zur Orientierung:

  • Einzeltestament: ab 1.500 € zzgl. 19 % USt.

  • Ehegattentestament: ab 2.500 € zzgl. 19 % USt.

 

Bei komplexeren Gestaltungen (z. B. mehrere Immobilien, umfangreiche Vermächtnisse, Nacherbschaften, Nießbrauch, Testamentsvollstreckung, Pflichtteilsstrafklauseln, Unternehmensvermögen) steigt das Honorar entsprechend.


Sie erhalten den endgültigen Betrag immer vor Beginn der Ausarbeitung.

Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung

Bei Pflichtteilsforderungen, Erbauseinandersetzungen, Auseinandersetzungsverträgen sowie der Korrespondenz mit Miterben, Anwält:innen, Nachlassgerichten oder in gerichtlichen Verfahren erfolgt die Abrechnung

  • nach den gesetzlichen Gebühren (RVG),

  • mindestens jedoch nach einem Stundensatz von 400 € zzgl. 19 % USt.

 

So ist sichergestellt, dass meine Vergütung dem tatsächlichen Aufwand und der wirtschaftlichen Bedeutung des Falls entspricht.

© RAin Verena Finkenberger

Fachanwältin für Erbrecht. Gründerin von Erbschaft ohne Streit. Autorin. Speakerin.

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