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Verena Finkenberger Beratung Erbrecht Kosten

Ich berate ausschließlich in ausgewählten Fällen und mit begrenzten Kapazitäten.

Termine sind persönlich in Stuttgart oder ortsunabhängig via Zoom möglich.

Meine Beratung endet dabei nicht zwingend bei der rechtlichen Einordnung. Gerade im Erbrecht sind rechtliche Fragen häufig mit familiären Konflikten, alten Rollen und persönlichen Entscheidungen verbunden. Wenn Sie das möchten, beziehen wir auch diese Ebene in die Beratung ein. Denn entscheidend ist nicht nur, was rechtlich möglich ist, sondern auch, welchen Weg Sie tatsächlich gehen möchten.

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Erstberatung – 550 € zzgl. 19 % USt.

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  • individuelle rechtliche Einordnung

  • konkrete Handlungsempfehlungen

  • Besprechung Ihrer Fragen

  • nächste sinnvolle Schritte

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Schriftliche Ersteinschätzung – 850 € zzgl. 19 % USt.

 

Sie erhalten eine strukturierte schriftliche Einschätzung Ihrer Rechtslage mit konkreten Empfehlungen und einer klaren Grundlage für Ihr weiteres Vorgehen.

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Testamentsgestaltung – Pauschalhonorar

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Die Gestaltung erfolgt auf Basis eines verbindlichen Pauschalhonorars.

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Orientierung:

– Einzeltestament: ab 2.000 € zzgl. 19 % USt.
– Ehegattentestament: ab 3.000 € zzgl. 19 % USt.

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Prüfung bestehender Testamente – ab 850 € zzgl. 19 % USt.

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Sie haben bereits ein Testament errichtet und möchten wissen, ob es rechtlich das bewirkt, was Sie sich vorstellen?

Ich prüfe Ihr bestehendes Testament unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen und familiären Situation auf rechtliche Wirksamkeit, Eindeutigkeit und mögliche unbeabsichtigte Folgen.

Dabei berücksichtige ich auch mögliche Konfliktpotenziale für Ihre späteren Erben.

Sie erhalten eine schriftliche Einschätzung mit konkreten Empfehlungen und erfahren, ob und an welchen Stellen Anpassungsbedarf besteht.

Die vollständige Überarbeitung oder Neugestaltung eines Testaments ist nicht Bestandteil dieser Leistung und wird bei Bedarf gesondert vereinbart.

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Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung

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Für außergerichtliche und gerichtliche Vertretungen rechne ich grundsätzlich nach Zeitaufwand auf Basis eines Stundensatzes von mindestens 450 € zzgl. 19 % USt. ab. Die Vergütung beträgt jedoch mindestens die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

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© RAin Verena Finkenberger

Fachanwältin für Erbrecht. Gründerin von Erbschaft ohne Streit. Autorin. Speakerin.

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